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Hygiene im Gastgewerbe
Hygiene im Gastgewerbe

Personalhygiene: Körper sauber halten

  • Auf der Haut, insbesondere auf der Kopfhaut, leben jede Menge Mikroorganismen.
  • Ist der Körper frisch gewaschen, können diese sich nur schlecht vermehren.
  • Deshalb ist die Körperhygiene so wichtig.
  • Das regelmäßige Waschen der Haare befreit die Kopfhaut von Schuppen, die Mikroorganismen als Nährstoffquelle dienen. Fingernägel sauber und kurz geschnitten halten und nicht lackieren.
  • Besonders unter langen Fingernägeln können sich Mikroorganismen ansammeln.
  • Deshalb sollten Fingernägel möglichst kurz geschnitten sein.
  • Da unter Nagellack Schmutz nicht erkennbar ist und der Lack zudem abblättern kann, ist er während der Küchenarbeit tabu. Strikte Trennung von Privat- und Arbeitskleidung!!!
  • Über Ihre Privatkleidung können Mikroorganismen in den Küchenbereich eingetragen werden. • Geeignete und saubere Arbeitskleidung ist daher Pflicht.
  • Sie muss in der Garderobe getrennt von Ihrer Privatkleidung aufbewahrt werden.
  • Täglich frische Kleidung und Geschirrtücher verwenden.
  • Auf der Arbeitskleidung und auf Geschirrtüchern sammeln sich Mikroorganismen, die Lebensmittel verunreinigen können.
  • Wechseln Sie daher täglich ihre Arbeitskleidung und die in der Küche verwendeten Tücher.
  • Die Stoffe sollten hell und kochfest sein. Im Küchenbereich immer eine Kopfbedeckung tragen! Vor Arbeitsbeginn:
  • Handschmuck und Armbanduhr ablegen.
  • Unter Handschmuck und der Armbanduhr sammelt sich durch Schwitzen Feuchtigkeit, so dass sich dort Bakterien leicht vermehren können.
  • Schmuckgegenstände verhindern eine sorgfältige Reinigung der Hände und Unterarme.
  • Legen Sie daher Ihren Schmuck vor Arbeitsbeginn ab. Auch Ohrringe und Ketten sollten bei der Arbeit nicht getragen werden.
  • Hände regelmäßig sorgfältig waschen und desinfizieren.
  • Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen.
  • Offene Wunden wasserdicht abdecken.
  • Nicht rauchen.
  • Kenntnisse über empfindliche Lebensmittel aneignen.
  • Kenntnisse über Reinigungsmittel aneignen.
  • Meldepflicht bei Infektionskrankheiten.
  • Bescheinigung beim Gesundheitsamt einholen.

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